EN 10204:2004
EN 1090-2:2018 Tabelle 1 staffelt den Zeugnistyp nach Erzeugnis und Güte, nicht nach Ausführungsklasse: Baustahl bis S275 Werkszeugnis 2.2, über S275 (S355, S460) Abnahmeprüfzeugnis 3.1, Stahlguss 3.1, Schweißzusätze 2.2. An der Ausführungsklasse hängt stattdessen die Rückverfolgbarkeit — ab EXC3 in allen Stadien vom Wareneingang bis zur Übergabe.
Prüfbescheinigungs-Typen im Detail
Die Wahl des richtigen Zertifikatstyps ist entscheidend für Compliance und Kosten
Einfachste Form - Hersteller bestätigt nur Übereinstimmung mit Bestellung ohne Prüfergebnisse
- Prüfung
- Keine unabhängige Prüfung
- Typisch für
- Standard-Bauteile, unkritische Anwendungen, Massenware
- EN 1090
- In Tabelle 1 für tragende Stahlbauteile nicht vorgesehen
Vorteile
- Kostenlos
- Schnell verfügbar
- Minimaler Aufwand
Nachteile
- Keine Prüfergebnisse
- Keine Rückverfolgbarkeit
- Für EN 1090 unzureichend
Prüfergebnisse nach Norm dokumentiert, aber keine unabhängige Prüfung durch Dritte
- Prüfung
- Werkseitige Prüfung (nicht unabhängig)
- Typisch für
- Baustahl bis S275 (S235, S275), Schweißzusätze
- EN 1090
- Nach Tabelle 1 ausreichend für Baustahl bis S275 und für Schweißzusätze
Vorteile
- Prüfergebnisse enthalten
- Günstig
- Chemische Analyse dokumentiert
Nachteile
- Keine unabhängige Prüfung
- Für Baustahl über S275 nicht ausreichend
Spezifische Prüfung, bestätigt von einem vom Fertigungsbereich unabhängigen Beauftragten des Herstellers
- Prüfung
- Vom Fertigungsbereich unabhängiger Beauftragter des Herstellers
- Typisch für
- Baustahl über S275 (S355, S460), Stahlguss
- EN 1090
- Nach Tabelle 1 gefordert für Baustahl über S275 und für Stahlguss
Vorteile
- Unabhängige Prüfung
- EN 1090-konform
- Oft inklusive
- Vollständige Rückverfolgbarkeit
Nachteile
- Teurer als 2.x
- Längere Lieferzeit möglich
Wie 3.1, zusätzlich bestätigt vom Beauftragten des Bestellers oder von einem Prüfer nach amtlicher Vorschrift
- Prüfung
- Zusätzlich externe Prüfung (Besteller, TÜV, Materialprüfamt)
- Typisch für
- Druckbehälter, Offshore, Kernkraft, sicherheitskritische Bauteile
- EN 1090
- In Tabelle 1 an keiner Stelle gefordert — auch nicht für EXC4; nur bei vertraglicher Vereinbarung
Vorteile
- Höchste Sicherheit
- Externe Prüfung
- Maximale Glaubwürdigkeit
Nachteile
- Teuer
- Lange Lieferzeiten
- Nur bei besonderen Anforderungen nötig
Zeugnisarten-Übersicht als PDF
Die eben verglichenen vier Zeugnisarten (2.1, 2.2, 3.1, 3.2) auf einer A4-Seite — wer bestätigt, welcher Prüfumfang, ob unabhängig und wofür die Art typisch verlangt wird. Zum Ausdrucken für Einkauf und Wareneingang.
Materialrückverfolgbarkeit (Traceability)
Was muss auf einem 3.1-Zertifikat stehen? Diese Angaben sind Pflicht:
Chargen-Nummer(Kritisch)
Jede Schmelze hat eine eindeutige Nummer (z.B. 523847). Muss auf Zertifikat und Material markiert sein.
Chemische Analyse(Kritisch)
C, Si, Mn, P, S, Cr, Ni, Mo, Cu, N und weitere Legierungselemente in Gewichts-%
Mechanische Eigenschaften(Kritisch)
Zugfestigkeit (Rm), Streckgrenze (ReH), Bruchdehnung (A), Kerbschlagarbeit (KV) bei Prüftemperatur
Werkstoff-Nummer(Kritisch)
z.B. 1.0570 für S355J2, 1.0038 für S235JR - eindeutige Zuordnung nach EN 10027
Abmessungen
Dicke, Breite, Länge, Gewicht - muss mit Lieferung übereinstimmen
Wärmebehandlung
Normalisiert (N), vergütet (QT), warmgewalzt (+AR) etc. - beeinflusst Eigenschaften
Jedes Bauteil muss mit der Chargen-Nummer gekennzeichnet sein (Schlagstempel, Farbmarkierung, Anhänger). Bei Audits wird stichprobenartig geprüft:
- Auditor wählt zufälliges Bauteil im Lager/Produktion
- Liest Chargen-Nummer ab (z.B. 523847)
- Fordert zugehöriges 3.1-Zertifikat an
- Prüft: Werkstoff, Abmessungen, mechanische Eigenschaften korrekt?
Kann das Zertifikat nicht vorgelegt werden oder passt nicht zur Charge: Sofortige Nichtkonformität.
Häufige Fehler bei Materialzertifikaten
- 01
Falschen Zertifikatstyp bestellt
HochFür S355 nur ein Werkszeugnis 2.2 bestellt, obwohl EN 1090-2 Tabelle 1 über S275 ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 verlangt. Folge: fehlender Nachweis, im Zweifel Neubeschaffung.
- 02
Chargen-Nummer auf Bauteil fehlt
HochZertifikat vorhanden, aber keine Markierung auf dem Material. Rückverfolgbarkeit nicht möglich = nicht konform.
- 03
Zertifikat passt nicht zur Charge
Sehr hochCharge 123456 verbaut, aber Zertifikat für Charge 123457. Audit-Risiko: Sofortige Nichtkonformität.
- 04
Keine Archivierung der Zertifikate
MittelNach 5 Jahren keine Zertifikate mehr auffindbar. Bei Reklamation oder Audit: Keine Nachweismöglichkeit.
- 05
Schweißzusätze ohne 3.1
HochNur Grundwerkstoffe mit 3.1, aber Schweißdrähte/-stäbe nur mit 2.2. EN 1090 fordert 3.1 auch für Zusatzwerkstoffe.
Materialrückverfolgbarkeit nach EN 10204 und EN 1090
Rückverfolgbarkeit ist die lückenlose Zuordnung jedes Bauteils zu seiner Materialcharge und damit zu seinem Werkstoff- oder Abnahmeprüfzeugnis. Fehlt sie, kann das im Audit zu Abweichungen führen — ab EXC3 ist sie nach EN 1090-2 Klausel 5.2 ohnehin Pflicht.
Rückverfolgbarkeit heißt: Sie können jederzeit Auskunft geben, aus welcher Schmelze (Charge) ein bestimmtes Bauteil stammt, und das passende Zertifikat nach EN 10204 vorlegen. Pflicht ist das für jeden Hersteller, der tragende Bauteile nach EN 1090 fertigt und mit CE kennzeichnet.
In EXC2 reicht die Rückverfolgbarkeit bis auf Bauteilebene, in EXC3 und EXC4 muss sie lückenlos vom Wareneingang bis zur Übergabe dokumentiert sein (EN 1090-2 Abschnitt 5.2).
EN 1090-2:2018 Tabelle 1 legt güteabhängig fest, welches Zertifikat Sie je nach Werkstoff brauchen:
- Baustahl bis S275: Werkszeugnis 2.2 ausreichend
- Baustahl über S275 (S355, S460 …): Abnahmeprüfzeugnis 3.1 erforderlich
- Stahlguss: Abnahmeprüfzeugnis 3.1
- Schweißzusätze: Werkszeugnis 2.2
Ein 3.2-Zertifikat verlangt Tabelle 1 nicht — auch nicht für EXC4. Es entsteht nur durch vertragliche Vereinbarung.
Pro Charge (Schmelze / Guss) brauchen Sie ein separates Zertifikat. Das Zertifikat enthält die Chargennummer, die Werkstoffzusammensetzung und die mechanischen Eigenschaften — diese Chargennummer muss im Fertigungsprozess am Bauteil oder an der Zeichnung erhalten bleiben.
Empfehlung: Chargennummer per Stempel oder Etikett am Rohling anbringen, in der WPS und im Schweißnahtverzeichnis referenzieren und nach der Montage in der Projektdokumentation archivieren.
EN 1090-2 selbst nennt keine feste Frist. Der harte Anker ist die EU-Bauprodukten-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011): Leistungserklärung und technische Dokumentation sind 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufzubewahren. Vertraglich vereinbarte oder gewährleistungsbedingte längere Fristen gehen vor. Empfehlung: digital unbegrenzt archivieren.
Drei typische Schwachstellen in Audits:
- 1. Zertifikat liegt vor, aber Chargennummer wurde am Bauteil nicht angeschrieben.
- 2. Chargen mehrerer Lieferungen wurden in der Werkstatt vermischt — Zuordnung unklar.
- 3. Bei Rückfragen muss erst mühsam das Papierarchiv durchsucht werden.
Rückverfolgbarkeit ab EXC3: Was lückenlos heißt
Zwei Achsen werden in der Praxis oft vermischt — dabei hängen sie an unterschiedlichen Größen.
Welches Zeugnis Sie brauchen (2.2 oder 3.1), entscheidet EN 1090-2:2018 Tabelle 1 nach Erzeugnis und Güte — nicht nach Ausführungsklasse. An der Ausführungsklasse hängt stattdessen die Rückverfolgbarkeit: Nach EN 1090-2 Abschnitt 5.2 muss sie ab EXC3 lückenlos über alle Fertigungsstadien nachgewiesen werden. Wer das mit der Zeugnisart vermischt, riskiert entweder ein zu teures 3.1-Zertifikat für Baustahl bis S275 oder eine fehlende Chargenkette bei EXC3-Projekten.
Lückenlos heißt: die Chargenzuordnung reißt an keiner Station ab.
- Wareneingang: 3.1-Zertifikat und Chargen-Nummer werden gegen die Lieferung geprüft und erfasst.
- Lagerung: Chargen bleiben getrennt oder eindeutig markiert — keine Vermischung mehrerer Lieferungen ohne Kennzeichnung.
- Fertigung/Verarbeitung: Die Chargen-Nummer wandert mit dem Bauteil weiter (Stempel, Etikett, Zeichnung, Schweißnahtverzeichnis).
- Montage/Übergabe: Die Zuordnung Bauteil ↔ Charge ↔ Zertifikat ist bis zur Abnahme nachweisbar.
In der Praxis entscheidet sich Rückverfolgbarkeit an der Chargenkennzeichnung: Stempel oder Etikett am Rohling, Referenz in der WPS und im Schweißnahtverzeichnis, Archivierung bis zur Projektübergabe. Für die konkrete Ausführungsklasse Ihres Projekts siehe EXC3-Anforderungen nach EN 1090-2. StahlNorm führt die Chargenzuordnung in der Materialverwaltung durch alle Stationen digital mit.
Häufige Fragen zu EN 10204
Welches Zertifikat brauche ich für EN 1090?
Das entscheidet nicht die Ausführungsklasse, sondern die Güte: EN 1090-2:2018 Tabelle 1 fordert für Baustahl bis S275 ein Werkszeugnis 2.2, für Baustahl über S275 (S355, S460) und für Stahlguss ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1; für Schweißzusätze genügt durchgehend 2.2. Ein 3.2 verlangt die Tabelle an keiner Stelle, auch nicht für EXC4 — es ist nur bei vertraglicher Vereinbarung nötig (z. B. Druckbehälter, Offshore).
Was ist der Unterschied zwischen 3.1 und 3.2?
3.1: Werksunabhängiger Prüfer, der aber zum Hersteller gehört, bestätigt die Prüfergebnisse. 3.2: Externer Prüfer des Käufers (z.B. TÜV, Materialprüfamt) prüft vor Ort beim Hersteller. 3.2 ist deutlich teurer (Prüfkosten + Reisekosten) und verlängert Lieferzeiten um Wochen.
Muss ich für jede Charge ein Zertifikat haben?
Ja, für jede Materialcharge (Schmelze/Guss) ist ein separates 3.1-Zertifikat erforderlich. Chargen-Rückverfolgbarkeit ist EN 1090-Pflicht. Sie müssen jederzeit nachweisen können, aus welcher Charge ein verbautes Bauteil stammt.
Was passiert, wenn ich nur 2.2 statt 3.1 habe?
Das hängt an der Güte, nicht an der Ausführungsklasse. Für Baustahl bis S275 ist das Werkszeugnis 2.2 nach Tabelle 1 der geforderte Nachweis — hier fehlt nichts. Für Baustahl über S275 (z. B. S355) verlangt Tabelle 1 ein 3.1: dann fehlt der geforderte Nachweis, im Audit ist das eine Abweichung, und in der Regel bleibt nur die Neubeschaffung mit 3.1. Eine Herabstufung der Ausführungsklasse hilft nicht weiter, weil die Anforderung nicht an ihr hängt.
Wie lange muss ich Zertifikate aufbewahren?
EN 1090-2 selbst nennt keine feste Frist — sie ergibt sich aus Produktnorm, Vertrag und Gesetz. Der harte Anker ist die Bauprodukten-Verordnung (EU) Nr. 305/2011: Leistungserklärung und technische Dokumentation sind 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufzubewahren. Vertraglich vereinbarte oder gewährleistungsbedingt längere Fristen gehen vor. Empfehlung: digital unbegrenzt archivieren — bei Reklamationen oder Gutachten werden Zeugnisse auch nach Jahren noch gebraucht.
Kann ich 3.1-Zertifikate nachträglich bekommen?
Theoretisch ja, praktisch schwierig und teuer. Der Stahlhändler muss beim Hersteller nachfragen, ob die Charge noch nachzertifiziert werden kann. Oft nicht mehr möglich, wenn Charge schon alt ist. Kosten: 50-200 EUR pro Zertifikat.
Was mache ich, wenn Zertifikat und Material nicht übereinstimmen?
Sofort Lieferant kontaktieren. Häufig: Falsche Zuordnung beim Versand. Lieferant muss richtiges Zertifikat nachliefern. Prüfen: Stimmt Chargen-Nummer auf Material mit neuem Zertifikat überein? Falls nicht: Material zurückschicken.
Brauche ich auch für Schrauben 3.1-Zertifikate?
Für tragende Schrauben (HV-Schrauben, Passschrauben) nach EN 1090: Ja, 3.1 erforderlich. Für nicht-tragende Verbindungsmittel: Oft 2.2 ausreichend, aber projektabhängig. Wichtig: Auch für Muttern, Scheiben und andere Kleinteile können Zertifikate gefordert werden.
Was ist der Unterschied zwischen Werksbescheinigung 2.1 und Werkszeugnis 2.2?
Beide bestätigt ausschließlich der Hersteller selbst — anders als bei 3.1/3.2 ist kein unabhängiger Prüfer beteiligt. Der Unterschied liegt im Inhalt: Die Werksbescheinigung 2.1 erklärt nur die Übereinstimmung mit der Bestellung, ohne Prüfergebnisse. Das Werkszeugnis 2.2 erklärt dieselbe Übereinstimmung, liefert aber zusätzlich die Ergebnisse der nicht-spezifischen Prüfung (EN 10204:2004, Anhang A — Type 2.1 / Type 2.2). Nach EN 1090-2:2018 Tabelle 1 fordert die Norm für Baustahl bis S275 mindestens ein 2.2 — ein reines 2.1 reicht dafür nicht.
Wer im Betrieb darf eine Bescheinigung 2.1 ausstellen?
Nach EN 10204 validiert bei Typ 2.1 und 2.2 durchgehend der Hersteller selbst. Erst ab 3.1 muss ein Prüfbeauftragter des Herstellers ausstellen, der von der Fertigungsabteilung unabhängig ist — bei 3.2 zusätzlich ein externer Prüfer des Käufers oder einer amtlich benannten Stelle. Ein 2.1 kann also jede vom Hersteller dazu befugte Person unterschreiben, ohne dass Fertigung und Prüfung organisatorisch getrennt sein müssen.