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EN 10204:2004
Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen
EN 10204 definiert vier Arten von Prüfbescheinigungen (Typen 2.1, 2.2, 3.1, 3.2) für metallische Werkstoffe. Diese unterscheiden sich im Grad der unabhängigen Prüfung und sind die Grundlage für die Materialrückverfolgbarkeit nach EN 1090. Ohne das richtige Zertifikat ist eine normkonforme Verarbeitung nicht möglich.
Was EN 1090 verlangt
EN 1090-2:2018 Tabelle 1 staffelt den Zeugnistyp nach Erzeugnis und Güte, nicht nach Ausführungsklasse: Baustahl bis S275 Werkszeugnis 2.2, über S275 (S355, S460) Abnahmeprüfzeugnis 3.1, Stahlguss 3.1, Schweißzusätze 2.2. An der Ausführungsklasse hängt stattdessen die Rückverfolgbarkeit — ab EXC3 in allen Stadien vom Wareneingang bis zur Übergabe.
Prüfbescheinigungs-Typen im Detail
Die Wahl des richtigen Zertifikatstyps ist entscheidend für Compliance und Kosten
Einfachste Form - Hersteller bestätigt nur Übereinstimmung mit Bestellung ohne Prüfergebnisse
Prüfung
Keine unabhängige Prüfung
Typisch für
Standard-Bauteile, unkritische Anwendungen, Massenware
EN 1090
In Tabelle 1 für tragende Stahlbauteile nicht vorgesehen
✓ Vorteile
- Kostenlos
- Schnell verfügbar
- Minimaler Aufwand
✗ Nachteile
- Keine Prüfergebnisse
- Keine Rückverfolgbarkeit
- Für EN 1090 unzureichend
Prüfergebnisse nach Norm dokumentiert, aber keine unabhängige Prüfung durch Dritte
Prüfung
Werkseitige Prüfung (nicht unabhängig)
Typisch für
Baustahl bis S275 (S235, S275), Schweißzusätze
EN 1090
Nach Tabelle 1 ausreichend für Baustahl bis S275 und für Schweißzusätze
✓ Vorteile
- Prüfergebnisse enthalten
- Günstig
- Chemische Analyse dokumentiert
✗ Nachteile
- Keine unabhängige Prüfung
- Für Baustahl über S275 nicht ausreichend
Spezifische Prüfung, bestätigt von einem vom Fertigungsbereich unabhängigen Beauftragten des Herstellers
Prüfung
Vom Fertigungsbereich unabhängiger Beauftragter des Herstellers
Typisch für
Baustahl über S275 (S355, S460), Stahlguss
EN 1090
Nach Tabelle 1 gefordert für Baustahl über S275 und für Stahlguss
✓ Vorteile
- Unabhängige Prüfung
- EN 1090-konform
- Oft inklusive
- Vollständige Rückverfolgbarkeit
✗ Nachteile
- Teurer als 2.x
- Längere Lieferzeit möglich
Wie 3.1, zusätzlich bestätigt vom Beauftragten des Bestellers oder von einem Prüfer nach amtlicher Vorschrift
Prüfung
Zusätzlich externe Prüfung (Besteller, TÜV, Materialprüfamt)
Typisch für
Druckbehälter, Offshore, Kernkraft, sicherheitskritische Bauteile
EN 1090
In Tabelle 1 an keiner Stelle gefordert — auch nicht für EXC4; nur bei vertraglicher Vereinbarung
✓ Vorteile
- Höchste Sicherheit
- Externe Prüfung
- Maximale Glaubwürdigkeit
✗ Nachteile
- Teuer
- Lange Lieferzeiten
- Nur bei besonderen Anforderungen nötig
Materialrückverfolgbarkeit (Traceability)
Was muss auf einem 3.1-Zertifikat stehen? Diese Angaben sind Pflicht:
Chargen-Nummer(Kritisch)
Jede Schmelze hat eine eindeutige Nummer (z.B. 523847). Muss auf Zertifikat und Material markiert sein.
Chemische Analyse(Kritisch)
C, Si, Mn, P, S, Cr, Ni, Mo, Cu, N und weitere Legierungselemente in Gewichts-%
Mechanische Eigenschaften(Kritisch)
Zugfestigkeit (Rm), Streckgrenze (ReH), Bruchdehnung (A), Kerbschlagarbeit (KV) bei Prüftemperatur
Werkstoff-Nummer(Kritisch)
z.B. 1.0570 für S355J2, 1.0038 für S235JR - eindeutige Zuordnung nach EN 10027
Abmessungen
Dicke, Breite, Länge, Gewicht - muss mit Lieferung übereinstimmen
Wärmebehandlung
Normalisiert (N), vergütet (QT), warmgewalzt (+AR) etc. - beeinflusst Eigenschaften
Chargenverfolgung in der Praxis
Jedes Bauteil muss mit der Chargen-Nummer gekennzeichnet sein (Schlagstempel, Farbmarkierung, Anhänger). Bei Audits wird stichprobenartig geprüft:
- Auditor wählt zufälliges Bauteil im Lager/Produktion
- Liest Chargen-Nummer ab (z.B. 523847)
- Fordert zugehöriges 3.1-Zertifikat an
- Prüft: Werkstoff, Abmessungen, mechanische Eigenschaften korrekt?
Kann das Zertifikat nicht vorgelegt werden oder passt nicht zur Charge: Sofortige Nichtkonformität.
Häufige Fehler bei Materialzertifikaten
Falschen Zertifikatstyp bestellt
Für S355 nur ein Werkszeugnis 2.2 bestellt, obwohl EN 1090-2 Tabelle 1 über S275 ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 verlangt. Folge: fehlender Nachweis, im Zweifel Neubeschaffung.
Chargen-Nummer auf Bauteil fehlt
Zertifikat vorhanden, aber keine Markierung auf dem Material. Rückverfolgbarkeit nicht möglich = nicht konform.
Zertifikat passt nicht zur Charge
Charge 123456 verbaut, aber Zertifikat für Charge 123457. Audit-Risiko: Sofortige Nichtkonformität.
Keine Archivierung der Zertifikate
Nach 5 Jahren keine Zertifikate mehr auffindbar. Bei Reklamation oder Audit: Keine Nachweismöglichkeit.
Schweißzusätze ohne 3.1
Nur Grundwerkstoffe mit 3.1, aber Schweißdrähte/-stäbe nur mit 2.2. EN 1090 fordert 3.1 auch für Zusatzwerkstoffe.
Häufige Fragen zu EN 10204
Das entscheidet nicht die Ausführungsklasse, sondern die Güte: EN 1090-2:2018 Tabelle 1 fordert für Baustahl bis S275 ein Werkszeugnis 2.2, für Baustahl über S275 (S355, S460) und für Stahlguss ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1; für Schweißzusätze genügt durchgehend 2.2. Ein 3.2 verlangt die Tabelle an keiner Stelle, auch nicht für EXC4 — es ist nur bei vertraglicher Vereinbarung nötig (z. B. Druckbehälter, Offshore).
3.1: Werksunabhängiger Prüfer, der aber zum Hersteller gehört, bestätigt die Prüfergebnisse. 3.2: Externer Prüfer des Käufers (z.B. TÜV, Materialprüfamt) prüft vor Ort beim Hersteller. 3.2 ist deutlich teurer (Prüfkosten + Reisekosten) und verlängert Lieferzeiten um Wochen.
Ja, für jede Materialcharge (Schmelze/Guss) ist ein separates 3.1-Zertifikat erforderlich. Chargen-Rückverfolgbarkeit ist EN 1090-Pflicht. Sie müssen jederzeit nachweisen können, aus welcher Charge ein verbautes Bauteil stammt.
Das hängt an der Güte, nicht an der Ausführungsklasse. Für Baustahl bis S275 ist das Werkszeugnis 2.2 nach Tabelle 1 der geforderte Nachweis — hier fehlt nichts. Für Baustahl über S275 (z. B. S355) verlangt Tabelle 1 ein 3.1: dann fehlt der geforderte Nachweis, im Audit ist das eine Abweichung, und in der Regel bleibt nur die Neubeschaffung mit 3.1. Eine Herabstufung der Ausführungsklasse hilft nicht weiter, weil die Anforderung nicht an ihr hängt.
EN 1090-2 selbst nennt keine feste Frist — sie ergibt sich aus Produktnorm, Vertrag und Gesetz. Der harte Anker ist die Bauprodukten-Verordnung (EU) Nr. 305/2011: Leistungserklärung und technische Dokumentation sind 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen aufzubewahren. Vertraglich vereinbarte oder gewährleistungsbedingt längere Fristen gehen vor. Empfehlung: digital unbegrenzt archivieren — bei Reklamationen oder Gutachten werden Zeugnisse auch nach Jahren noch gebraucht.
Theoretisch ja, praktisch schwierig und teuer. Der Stahlhändler muss beim Hersteller nachfragen, ob die Charge noch nachzertifiziert werden kann. Oft nicht mehr möglich, wenn Charge schon alt ist. Kosten: 50-200 EUR pro Zertifikat.
Sofort Lieferant kontaktieren. Häufig: Falsche Zuordnung beim Versand. Lieferant muss richtiges Zertifikat nachliefern. Prüfen: Stimmt Chargen-Nummer auf Material mit neuem Zertifikat überein? Falls nicht: Material zurückschicken.
Für tragende Schrauben (HV-Schrauben, Passschrauben) nach EN 1090: Ja, 3.1 erforderlich. Für nicht-tragende Verbindungsmittel: Oft 2.2 ausreichend, aber projektabhängig. Wichtig: Auch für Muttern, Scheiben und andere Kleinteile können Zertifikate gefordert werden.