CE-Kennzeichnung im Metallbau: 7 Schritte zur EN 1090 Konformität

Seit dem 1. Juli 2014 ist die CE-Kennzeichnung für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile in Europa verpflichtend. Wer Tragwerke herstellt und in Verkehr bringt, muss die Konformität nach EN 1090-1 nachweisen — dokumentiert durch eine Leistungserklärung (DoP) und das CE-Zeichen.

Für viele Metallbau-Betriebe ist der Weg zur CE-Kennzeichnung unklar. Dieser Artikel zeigt die 7 konkreten Schritte und häufigsten Fehler.

Was ist die CE-Kennzeichnung nach EN 1090?

Die CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 bescheinigt, dass ein tragendes Stahlbauteil die wesentlichen Merkmale der harmonisierten europäischen Norm erfüllt. Sie ist keine Qualitätsauszeichnung, sondern eine gesetzliche Pflicht für den freien Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum.

Betroffene Produkte:

  • Tragende Stahlkonstruktionen (Hallen, Treppen, Geländer, Vordächer)
  • Tragende Aluminiumbauteile
  • Kaltgeformte tragende Bauteile
  • Stahltragwerke für den Brückenbau

Nicht betroffen:

  • Nicht-tragende Elemente (reine Verkleidungen, Zierteile)
  • Einzelanfertigungen, die direkt auf der Baustelle montiert werden (unter bestimmten Bedingungen)

Die 7 Schritte zur CE-Kennzeichnung

Schritt 1: Ausführungsklasse (EXC) bestimmen

Die Ausführungsklasse definiert den Schwierigkeitsgrad und damit die Anforderungen an Dokumentation, Personal und Prüfung. EN 1090-2 kennt vier Klassen:

EXCKonsequenzklasseTypische AnwendungNDT-Umfang
EXC1NiedrigUntergeordnete TragwerkeNur Sichtprüfung
EXC2MittelStandard-Stahlbau, Hallen5-10%
EXC3HochBrücken, Kranbahnen10-20%
EXC4ExtremSicherheitskritische Bauwerke100%

Wichtig: Die EXC wird nicht vom Hersteller, sondern vom Tragwerksplaner festgelegt. Sie basiert auf Konsequenzklasse (CC), Nutzungskategorie (SC) und Herstellungskategorie (PC).

Die meisten Metallbau-Betriebe arbeiten in EXC2 — dem Standard für tragende Konstruktionen im Hochbau.

Schritt 2: Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) einrichten

Die WPK ist das Herzstück der CE-Kennzeichnung. Sie umfasst alle qualitätsrelevanten Prozesse und Dokumente:

  • Organisationsstruktur: Verantwortlichkeiten für Schweißaufsicht, Qualitätsprüfung
  • Schweißaufsicht: IWT (EXC2), IWE (EXC3/4) — nachgewiesen durch Zertifikat
  • Dokumentenlenkung: WPS, WPQR, Schweißerprüfungen, Materialzertifikate
  • Rückverfolgbarkeit: Chargen, Werkstoffe, Schweißer-Zuordnung
  • Prüfplanung: NDT-Umfang nach EN 1090-2, Tabelle 24
  • Korrekturmaßnahmen: Umgang mit Abweichungen (NCR-Prozess)

Die WPK wird jährlich von einer notifizierten Stelle (z.B. TÜV, DEKRA, DVS) auditiert.

Schritt 3: Schweißanweisungen (WPS) erstellen

Für jede Schweißverbindung muss eine WPS nach ISO 15609-1 vorliegen. Die WPS enthält:

  • Grundwerkstoff und Werkstoffgruppe nach ISO/TR 15608
  • Schweißprozess (z.B. 135 = MAG, 141 = WIG)
  • Nahtform und Schweißposition
  • Zusatzwerkstoff und Schutzgas
  • Schweißparameter (Strom, Spannung, Geschwindigkeit)
  • Vorwärm- und Zwischenlagentemperatur

Kritischer Punkt: Jede WPS muss durch eine gültige WPQR abgedeckt sein.

Schritt 4: WPQR-Abdeckung sicherstellen

Die WPQR (Welding Procedure Qualification Record) nach ISO 15614-1 qualifiziert den Schweißprozess durch eine überwachte Testschweißung. Sie definiert den Geltungsbereich:

  • Dickenbereich: Abhängig von der Prüfstückdicke (ISO 15614-1, Tabelle 3)
  • Werkstoffgruppen: Abdeckung nach ISO/TR 15608
  • Schweißpositionen: Qualifizierte Positionen
  • Wärmeeinbringung: Obere und untere Grenzen
  • PWHT: Wärmenachbehandlung ja/nein

Wenn die WPS-Parameter außerhalb des WPQR-Geltungsbereichs liegen, ist die WPS ungültig — und damit jede damit hergestellte Schweißverbindung.

Schritt 5: Schweißer qualifizieren

Jeder Schweißer muss nach ISO 9606-1 geprüft und qualifiziert sein. Die Prüfung deckt ab:

  • Schweißprozess (z.B. 135, 141)
  • Nahtart (BW = Stumpfnaht, FW = Kehlnaht)
  • Werkstoffgruppe
  • Schweißposition
  • Dickenbereich

Gültigkeit: 2 Jahre, mit halbjährlicher Verlängerung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung: nachgewiesene Schweißtätigkeit innerhalb der letzten 6 Monate.

Häufiger Fehler: Schweißer-Qualifikation abgelaufen, weil keine regelmäßige Verlängerung dokumentiert wurde.

Schritt 6: Zerstörungsfreie Prüfung (NDT) durchführen

Der NDT-Umfang richtet sich nach der Ausführungsklasse (EN 1090-2, Tabelle 24):

PrüfverfahrenEXC1EXC2EXC3EXC4
Sichtprüfung (VT)100%100%100%100%
Oberflächenprüfung (MT/PT)-5%10%20%
Volumenprüfung (UT/RT)-5%10%20%

Die Prüfberichte müssen dokumentiert und archiviert werden. Bei Abweichungen greift der NCR-Prozess (Nonconformity Report).

Schritt 7: Leistungserklärung (DoP) und CE-Zeichen

Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist das formale Dokument der CE-Kennzeichnung. Sie enthält:

  • Eindeutige Kennung des Produkttyps
  • Verwendungszweck
  • Herstellerangaben
  • Leistungsangaben zu den wesentlichen Merkmalen
  • Verweis auf EN 1090-1 und angewandte Normen
  • Unterschrift des Verantwortlichen

Das CE-Zeichen wird am Bauteil oder der Verpackung angebracht und enthält:

  • CE-Symbol
  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Letzte zwei Ziffern des Jahres der Erstanbringung
  • Nummer der notifizierten Stelle
  • Verweis auf EN 1090-1
  • Ausführungsklasse (EXC)

Checkliste für das nächste Audit

Nutzen Sie diese Checkliste zur Vorbereitung auf das WPK-Audit:

  • Alle WPS aktuell und vollständig (ISO 15609-1)
  • WPQR-Abdeckung für jede WPS geprüft (ISO 15614-1)
  • Schweißer-Qualifikationen gültig und verlängert (ISO 9606-1)
  • Schweißaufsicht mit gültigem Zertifikat (IWT/IWE/IWS)
  • Materialzertifikate vorhanden (mindestens Typ 3.1 ab EXC3)
  • NDT-Umfang dokumentiert und eingehalten
  • Schweißprotokolle vollständig
  • NCR-Prozess definiert und angewandt
  • Korrosionsschutz dokumentiert (wenn zutreffend)
  • Leistungserklärungen (DoP) für alle Produkte vorhanden

5 häufige Fehler bei der CE-Kennzeichnung

1. WPS ohne gültige WPQR

Die WPS verweist auf eine WPQR, deren Geltungsbereich die Parameter nicht abdeckt. Beispiel: Die WPQR qualifiziert bis 12 mm Dicke, die WPS gibt 15 mm vor.

Lösung: Automatische WPQR-Abdeckungsprüfung bei der WPS-Erstellung.

2. Abgelaufene Schweißer-Qualifikationen

Schweißer haben ihre Prüfung vor 3 Jahren abgelegt, aber die halbjährliche Verlängerung fehlt. Die Qualifikation ist damit seit über 2 Jahren ungültig.

Lösung: Automatische Ablaufüberwachung mit Warnungen bei 150 Tagen ohne Schweißnachweis.

3. Falsche Ausführungsklasse

Der Betrieb dokumentiert nach EXC2, aber das Tragwerk erfordert EXC3. Folge: NDT-Umfang zu gering, Schweißaufsicht nicht ausreichend qualifiziert.

Lösung: Ausführungsklasse immer vom Tragwerksplaner bestätigen lassen und in der WPK hinterlegen.

4. Fehlende Materialrückverfolgbarkeit

Werkstoffe können nicht bis zum Materialzertifikat zurückverfolgt werden. Bei EXC3 und EXC4 ein gravierender Mangel.

Lösung: Chargen-basierte Materialverwaltung mit Verknüpfung zu EN 10204 Zertifikaten.

5. DoP stimmt nicht mit Dokumentation überein

Die Leistungserklärung verweist auf WPS-Nummern oder Prüfberichte, die nicht (mehr) existieren oder geändert wurden.

Lösung: Integrierte DoP-Erstellung, die automatisch auf aktuelle Dokumente referenziert.

Fazit

Die CE-Kennzeichnung nach EN 1090 ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess. Wer die 7 Schritte systematisch umsetzt und die häufigsten Fehler vermeidet, ist für jedes Audit vorbereitet.

Mit einer spezialisierten Software wie StahlNorm lassen sich alle Schritte digital abbilden — von der WPS-Erstellung über die Schweißer-Verwaltung bis zur automatischen DoP-Generierung.


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