CE-Kennzeichnung im Metallbau: 7 Schritte zur EN 1090 Konformität
Seit dem 1. Juli 2014 ist die CE-Kennzeichnung für tragende Stahl- und Aluminiumbauteile in Europa verpflichtend. Wer Tragwerke herstellt und in Verkehr bringt, muss die Konformität nach EN 1090-1 nachweisen — dokumentiert durch eine Leistungserklärung (DoP) und das CE-Zeichen.
Für viele Metallbau-Betriebe ist der Weg zur CE-Kennzeichnung unklar. Dieser Artikel zeigt die 7 konkreten Schritte und häufigsten Fehler.
Was ist die CE-Kennzeichnung nach EN 1090?
Die CE-Kennzeichnung nach EN 1090-1 bescheinigt, dass ein tragendes Stahlbauteil die wesentlichen Merkmale der harmonisierten europäischen Norm erfüllt. Sie ist keine Qualitätsauszeichnung, sondern eine gesetzliche Pflicht für den freien Warenverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum.
Betroffene Produkte:
- Tragende Stahlkonstruktionen (Hallen, Treppen, Geländer, Vordächer)
- Tragende Aluminiumbauteile
- Kaltgeformte tragende Bauteile
- Stahltragwerke für den Brückenbau
Nicht betroffen:
- Nicht-tragende Elemente (reine Verkleidungen, Zierteile)
- Einzelanfertigungen, die direkt auf der Baustelle montiert werden (unter bestimmten Bedingungen)
Die 7 Schritte zur CE-Kennzeichnung
Schritt 1: Ausführungsklasse (EXC) bestimmen
Die Ausführungsklasse definiert den Schwierigkeitsgrad und damit die Anforderungen an Dokumentation, Personal und Prüfung. EN 1090-2 kennt vier Klassen:
| EXC | Konsequenzklasse | Typische Anwendung | NDT-Umfang |
|---|---|---|---|
| EXC1 | Niedrig | Untergeordnete Tragwerke | Nur Sichtprüfung |
| EXC2 | Mittel | Standard-Stahlbau, Hallen | 5-10% |
| EXC3 | Hoch | Brücken, Kranbahnen | 10-20% |
| EXC4 | Extrem | Sicherheitskritische Bauwerke | 100% |
Wichtig: Die EXC wird nicht vom Hersteller, sondern vom Tragwerksplaner festgelegt. Sie basiert auf Konsequenzklasse (CC), Nutzungskategorie (SC) und Herstellungskategorie (PC).
Die meisten Metallbau-Betriebe arbeiten in EXC2 — dem Standard für tragende Konstruktionen im Hochbau.
Schritt 2: Werkseigene Produktionskontrolle (WPK) einrichten
Die WPK ist das Herzstück der CE-Kennzeichnung. Sie umfasst alle qualitätsrelevanten Prozesse und Dokumente:
- Organisationsstruktur: Verantwortlichkeiten für Schweißaufsicht, Qualitätsprüfung
- Schweißaufsicht: IWT (EXC2), IWE (EXC3/4) — nachgewiesen durch Zertifikat
- Dokumentenlenkung: WPS, WPQR, Schweißerprüfungen, Materialzertifikate
- Rückverfolgbarkeit: Chargen, Werkstoffe, Schweißer-Zuordnung
- Prüfplanung: NDT-Umfang nach EN 1090-2, Tabelle 24
- Korrekturmaßnahmen: Umgang mit Abweichungen (NCR-Prozess)
Die WPK wird jährlich von einer notifizierten Stelle (z.B. TÜV, DEKRA, DVS) auditiert.
Schritt 3: Schweißanweisungen (WPS) erstellen
Für jede Schweißverbindung muss eine WPS nach ISO 15609-1 vorliegen. Die WPS enthält:
- Grundwerkstoff und Werkstoffgruppe nach ISO/TR 15608
- Schweißprozess (z.B. 135 = MAG, 141 = WIG)
- Nahtform und Schweißposition
- Zusatzwerkstoff und Schutzgas
- Schweißparameter (Strom, Spannung, Geschwindigkeit)
- Vorwärm- und Zwischenlagentemperatur
Kritischer Punkt: Jede WPS muss durch eine gültige WPQR abgedeckt sein.
Schritt 4: WPQR-Abdeckung sicherstellen
Die WPQR (Welding Procedure Qualification Record) nach ISO 15614-1 qualifiziert den Schweißprozess durch eine überwachte Testschweißung. Sie definiert den Geltungsbereich:
- Dickenbereich: Abhängig von der Prüfstückdicke (ISO 15614-1, Tabelle 3)
- Werkstoffgruppen: Abdeckung nach ISO/TR 15608
- Schweißpositionen: Qualifizierte Positionen
- Wärmeeinbringung: Obere und untere Grenzen
- PWHT: Wärmenachbehandlung ja/nein
Wenn die WPS-Parameter außerhalb des WPQR-Geltungsbereichs liegen, ist die WPS ungültig — und damit jede damit hergestellte Schweißverbindung.
Schritt 5: Schweißer qualifizieren
Jeder Schweißer muss nach ISO 9606-1 geprüft und qualifiziert sein. Die Prüfung deckt ab:
- Schweißprozess (z.B. 135, 141)
- Nahtart (BW = Stumpfnaht, FW = Kehlnaht)
- Werkstoffgruppe
- Schweißposition
- Dickenbereich
Gültigkeit: 2 Jahre, mit halbjährlicher Verlängerung durch den Arbeitgeber. Voraussetzung: nachgewiesene Schweißtätigkeit innerhalb der letzten 6 Monate.
Häufiger Fehler: Schweißer-Qualifikation abgelaufen, weil keine regelmäßige Verlängerung dokumentiert wurde.
Schritt 6: Zerstörungsfreie Prüfung (NDT) durchführen
Der NDT-Umfang richtet sich nach der Ausführungsklasse (EN 1090-2, Tabelle 24):
| Prüfverfahren | EXC1 | EXC2 | EXC3 | EXC4 |
|---|---|---|---|---|
| Sichtprüfung (VT) | 100% | 100% | 100% | 100% |
| Oberflächenprüfung (MT/PT) | - | 5% | 10% | 20% |
| Volumenprüfung (UT/RT) | - | 5% | 10% | 20% |
Die Prüfberichte müssen dokumentiert und archiviert werden. Bei Abweichungen greift der NCR-Prozess (Nonconformity Report).
Schritt 7: Leistungserklärung (DoP) und CE-Zeichen
Die Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) ist das formale Dokument der CE-Kennzeichnung. Sie enthält:
- Eindeutige Kennung des Produkttyps
- Verwendungszweck
- Herstellerangaben
- Leistungsangaben zu den wesentlichen Merkmalen
- Verweis auf EN 1090-1 und angewandte Normen
- Unterschrift des Verantwortlichen
Das CE-Zeichen wird am Bauteil oder der Verpackung angebracht und enthält:
- CE-Symbol
- Name und Anschrift des Herstellers
- Letzte zwei Ziffern des Jahres der Erstanbringung
- Nummer der notifizierten Stelle
- Verweis auf EN 1090-1
- Ausführungsklasse (EXC)
Checkliste für das nächste Audit
Nutzen Sie diese Checkliste zur Vorbereitung auf das WPK-Audit:
- Alle WPS aktuell und vollständig (ISO 15609-1)
- WPQR-Abdeckung für jede WPS geprüft (ISO 15614-1)
- Schweißer-Qualifikationen gültig und verlängert (ISO 9606-1)
- Schweißaufsicht mit gültigem Zertifikat (IWT/IWE/IWS)
- Materialzertifikate vorhanden (mindestens Typ 3.1 ab EXC3)
- NDT-Umfang dokumentiert und eingehalten
- Schweißprotokolle vollständig
- NCR-Prozess definiert und angewandt
- Korrosionsschutz dokumentiert (wenn zutreffend)
- Leistungserklärungen (DoP) für alle Produkte vorhanden
5 häufige Fehler bei der CE-Kennzeichnung
1. WPS ohne gültige WPQR
Die WPS verweist auf eine WPQR, deren Geltungsbereich die Parameter nicht abdeckt. Beispiel: Die WPQR qualifiziert bis 12 mm Dicke, die WPS gibt 15 mm vor.
Lösung: Automatische WPQR-Abdeckungsprüfung bei der WPS-Erstellung.
2. Abgelaufene Schweißer-Qualifikationen
Schweißer haben ihre Prüfung vor 3 Jahren abgelegt, aber die halbjährliche Verlängerung fehlt. Die Qualifikation ist damit seit über 2 Jahren ungültig.
Lösung: Automatische Ablaufüberwachung mit Warnungen bei 150 Tagen ohne Schweißnachweis.
3. Falsche Ausführungsklasse
Der Betrieb dokumentiert nach EXC2, aber das Tragwerk erfordert EXC3. Folge: NDT-Umfang zu gering, Schweißaufsicht nicht ausreichend qualifiziert.
Lösung: Ausführungsklasse immer vom Tragwerksplaner bestätigen lassen und in der WPK hinterlegen.
4. Fehlende Materialrückverfolgbarkeit
Werkstoffe können nicht bis zum Materialzertifikat zurückverfolgt werden. Bei EXC3 und EXC4 ein gravierender Mangel.
Lösung: Chargen-basierte Materialverwaltung mit Verknüpfung zu EN 10204 Zertifikaten.
5. DoP stimmt nicht mit Dokumentation überein
Die Leistungserklärung verweist auf WPS-Nummern oder Prüfberichte, die nicht (mehr) existieren oder geändert wurden.
Lösung: Integrierte DoP-Erstellung, die automatisch auf aktuelle Dokumente referenziert.
Fazit
Die CE-Kennzeichnung nach EN 1090 ist kein einmaliger Akt, sondern ein fortlaufender Prozess. Wer die 7 Schritte systematisch umsetzt und die häufigsten Fehler vermeidet, ist für jedes Audit vorbereitet.
Mit einer spezialisierten Software wie StahlNorm lassen sich alle Schritte digital abbilden — von der WPS-Erstellung über die Schweißer-Verwaltung bis zur automatischen DoP-Generierung.
Weiterführende Links: