Die Matrix überwacht Fristen, sie ersetzt keine Bestätigung.
Warum ein EN 1090-Betrieb seine Schweißerprüfungen zentral führt
Wer tragende Stahlbauteile nach EN 1090 schweißt, setzt nach EN 1090-2 nur Schweißer ein, die nach EN ISO 9606-1 qualifiziert sind. Die Prüfungsbescheinigungen und ihre Bestätigungen gehören damit zu den Nachweisen der werkseigenen Produktionskontrolle — und die Stelle, die den Betrieb zertifiziert und überwacht, sieht sie sich an. Eine Bescheinigung im Ordner sagt aber noch nicht, ob sie heute gilt. Das hängt an zwei Fristen, die je Schweißer und je Prüfung unterschiedlich laufen.
Die erste Frist ist die Bestätigung alle 6 Monate nach Abschnitt 9.2. Die zweite ist die Verlängerung nach 9.3: Neuprüfung alle 3 Jahre (Weg a), zwei geprüfte Nähte alle 2 Jahre (Weg b) oder gar kein Ablaufdatum, solange drei Bedingungen erfüllt sind (Weg c). Bei vier Schweißern mit je zwei Prüfungen sind das schon acht Zeilen mit je zwei Fälligkeiten — genau dafür ist die Matrix gebaut.
Die Qualifikation beginnt mit dem Tag, an dem das Prüfstück geschweißt wurde (9.1). Ist eine Bestätigung eingetragen, rechnet die Vorlage die 6-Monats-Frist ab dieser. Ist eine Verlängerung nach Weg a) oder b) eingetragen, rechnet sie die nächste Verlängerungsfrist ab diesem Datum statt dauerhaft ab der ersten Prüfung. Das ist die Rechenweise der Vorlage; weicht das „gültig bis“ auf der neuen Bescheinigung davon ab, tragen Sie das Datum so ein, dass die Vorlage es trifft — maßgeblich ist die Bescheinigung.
Weg c) hat kein Ablaufdatum, aber Bedingungen: der Schweißer arbeitet für denselben Hersteller, bei dem er qualifiziert wurde; das Qualitätsprogramm dieses Herstellers ist nach ISO 3834-2 oder ISO 3834-3 verifiziert; und der Hersteller dokumentiert, dass der Schweißer Nähte annehmbarer Qualität geschweißt hat. Die Matrix zeigt bei Weg c) deshalb keine Verlängerungsfrist — die 6-Monats-Bestätigung bleibt trotzdem Pflicht und wird weiter überwacht.
Den Fristen-Rechner für eine einzelne Prüfung finden Sie auf der Seite zur ISO 9606-1; die Matrix ist die Liste für den ganzen Betrieb.
Was in der Vorlage steckt
- Blatt „Schweißer“: eine Zeile je Prüfungsbescheinigung — Name, Personalnummer, Prüfungsbezeichnung, Prozess nach ISO 4063, Werkstoffgruppe nach ISO 15608, Nahtart
- Eingaben zu den Fristen: Prüfstück-Datum, Verlängerungsweg nach 9.3, letzte 6-Monats-Bestätigung mit Namen, letzte Verlängerung
- Berechnet: nächste 6-Monats-Fälligkeit, nächste Verlängerungs-Fälligkeit, Status UNGÜLTIG / DRINGEND / OK / ANGABE FEHLT
- Blatt „Auswertung“: Anzahl je Status und Fristen der ersten zehn Zeilen; sortieren über den Filter im Blatt „Schweißer“
- Blätter „Anleitung“ und „Quellen“: Ausfüllschritte, die drei Wege nach 9.3 und die Fundstellen
So füllen Sie die Matrix aus
Das Datum, an dem das Prüfstück geschweißt wurde — es steht auf der Bescheinigung. Ab hier rechnet die Vorlage.
Den Weg a), b) oder c), der auf der Bescheinigung eingetragen ist. Ohne Weg zeigt der Status ANGABE FEHLT.
Nach jeder 6-Monats-Bestätigung Datum und Namen überschreiben — die nächste Fälligkeit verschiebt sich mit. Eine verspätete Bestätigung macht eine abgelaufene Bescheinigung nicht wieder gültig (9.1).
Nach einer bestandenen Verlängerung nach a) oder b) deren Datum eintragen; die nächste Frist rechnet ab dort.
Häufige Fragen zur Qualifikationsmatrix
Ab welchem Datum läuft die Gültigkeit einer Schweißerprüfung?
Nach ISO 9606-1 Abschnitt 9.1 beginnt die Qualifikation an dem Tag, an dem das Prüfstück geschweißt wurde — nicht am Ausstellungsdatum der Bescheinigung. Deshalb fragt die Matrix in Spalte G genau dieses Datum ab und rechnet alle Fristen davon aus, solange keine Bestätigung oder Verlängerung eingetragen ist.
Was ist die 6-Monats-Bestätigung und wer darf sie geben?
Nach 9.2 ist die Qualifikation alle 6 Monate zu bestätigen — durch die für die Schweißarbeiten verantwortliche Person, also in der Regel die Schweißaufsicht, oder durch den Prüfer bzw. die Prüfstelle. Bestätigt wird, dass der Schweißer im Geltungsbereich seiner Qualifikation gearbeitet hat. Die Matrix rechnet die nächste Fälligkeit ab der zuletzt eingetragenen Bestätigung. Eine Bestätigung nach Ablauf der 6 Monate stellt die Gültigkeit nicht wieder her — ohne rechtzeitige Bestätigung wird die Bescheinigung ungültig (9.1).
Welche Verlängerungswege gibt es nach 9.3?
Weg a): Neuprüfung alle 3 Jahre. Weg b): alle 2 Jahre werden zwei Nähte aus den letzten 6 Monaten der Gültigkeitsdauer durch Durchstrahlung, Ultraschall oder zerstörend geprüft und aufgezeichnet; die Prüfbedingungen entsprechen der ursprünglichen Prüfung, ausgenommen Dicke und Außendurchmesser. Weg c): kein Ablaufdatum, solange die 6-Monats-Bestätigung läuft und alle drei Bedingungen erfüllt sind — der Schweißer arbeitet für denselben Hersteller, bei dem er qualifiziert wurde und der für die Herstellung des Produkts verantwortlich ist; das Qualitätsprogramm des Herstellers ist nach ISO 3834-2 oder ISO 3834-3 verifiziert; der Hersteller dokumentiert, dass der Schweißer Nähte annehmbarer Qualität geschweißt hat. Welcher Weg gilt, steht auf der Bescheinigung. Für EXC1 mit Qualitätsanforderungen nach ISO 3834-4 lässt EN 1090-2:2018+A1:2024 (7.4.2.1) nur die Wege a) und b) zu.
Prüft die Matrix, ob ein Schweißer eine bestimmte Naht schweißen darf?
Nein. Die Matrix überwacht nur Fristen. Ob eine Prüfung eine Naht abdeckt, entscheidet der Geltungsbereich nach ISO 9606-1 Abschnitt 5 — Schweißprozess, Produktform (Blech/Rohr), Nahtart, Schweißzusatzgruppe (FM1–FM6) und -art, Werkstoffdicke und Rohraußendurchmesser, Schweißposition und Nahteinzelheiten (5.1). Die Grundwerkstoffgruppe wird auf der Bescheinigung nur festgehalten. Diesen Abgleich nimmt Ihnen die Vorlage nicht ab; die Seite zur ISO 9606-1 erklärt die Geltungsbereiche.
Warum stehen die Warnschwellen bei 30 und 60 Tagen?
Das ist eine Festlegung dieser Vorlage, keine Normvorgabe: DRINGEND erscheint, wenn die 6-Monats-Bestätigung in weniger als 30 Tagen oder die Verlängerung in weniger als 60 Tagen fällig ist. Wer mehr Vorlauf braucht, ändert die Zahlen direkt in der Statusformel.