Was in der Checkliste steht
Die Checkliste folgt dem Weg einer Schweißerqualifikation durch den Betrieb. Normvorgaben und Betriebsfestlegungen sind getrennt gekennzeichnet — was die ISO 9606-1 verlangt, trägt den Abschnitt der Norm; was nur die Organisation erleichtert, steht als „Betriebsfestlegung, keine Normvorgabe“ in der Zeile.
- Vor der Prüfung festlegen: Prozess, Produktform, Nahtart, Schweißzusatz-Gruppe, Maße, Position und Nahtdetails nach Abschnitt 5 — dazu pWPS/WPS, Prüfer oder Prüfstelle
- Prüfstück und Durchführung nach Abschnitt 6: Maße, Kennzeichnung, Ansatzstellen in Wurzel- und Decklage
- Prüfung und Bewertung: Sichtprüfung zuerst, weitere Prüfungen nach Tabelle 13, Bewertung nach ISO 5817
- Bescheinigung lesen: Pflichtangaben nach Abschnitt 10, Bezeichnung nach Abschnitt 11, eingetragener Verlängerungsweg
- Gültigkeit und Verlängerung: 6-Monats-Bestätigung und die Wege a, b und c nach Abschnitt 9.3
- Verwaltung im Betrieb: Aufzeichnungen nach EN 1090-2 und Fristenübersicht je Schweißer
Wofür Sie die Checkliste nutzen
Die Prüfungsvariablen aus den Nähten ableiten, die der Schweißer im Betrieb schweißen soll — bevor das Prüfstück festgelegt wird.
Pflichtangaben, Bezeichnung und eingetragenen Verlängerungsweg Zeile für Zeile durchgehen.
6-Monats-Bestätigung und Verlängerungstermin je Schweißer im Blick behalten.
Häufige Fragen zur Schweißerprüfung
Was legt man vor der Schweißerprüfung fest?
Die Prüfungsvariablen nach ISO 9606-1 Abschnitt 5 — abgeleitet aus den Nähten, die der Schweißer im Betrieb schweißen soll: Schweißprozess, Produktform (Blech oder Rohr), Nahtart (Stumpf- oder Kehlnaht), Schweißzusatz-Gruppe und Zusatzwerkstofftyp, Maße, Schweißposition und Nahtdetails. Wer später außerhalb dieses Geltungsbereichs schweißen muss, braucht eine neue Prüfung.
Wie wird das Prüfstück geprüft?
Immer mit einer Sichtprüfung nach ISO 17637; erst danach folgen die weiteren Prüfungen nach Tabelle 13 — bei der Stumpfnaht Durchstrahlung, Biege- oder Bruchprüfung, bei der Kehlnaht Bruchprüfung oder ersatzweise Makroschliff. Bewertet wird nach ISO 5817, sofern nicht anders festgelegt Bewertungsgruppe B; für einzelne Unregelmäßigkeiten gilt Gruppe C (Abschnitt 7).
Wie lange gilt eine Schweißerprüfung?
Die Qualifikation beginnt mit dem Datum, an dem das Prüfstück geschweißt wurde, und muss alle 6 Monate bestätigt werden (Abschnitt 9.2). Wie sie verlängert wird, hängt vom Weg ab, der bei Ausstellung auf der Bescheinigung eingetragen wird: a) Neuprüfung alle 3 Jahre, b) alle 2 Jahre zwei geprüfte Produktionsnähte, c) gültig, solange bestätigt wird und die Bedingungen nach 9.3 c) erfüllt sind.
Ist die Fachkundeprüfung Pflicht?
Nach ISO 9606-1 Anhang B wird sie empfohlen, ist aber nicht verpflichtend. Auf der Bescheinigung steht, ob die Fachkunde geprüft wurde.